Freigabe von Vermögensteilen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen Person
OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2001 - Aktenzeichen 5 U 128/00
DRsp Nr. 2005/3590
Freigabe von Vermögensteilen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen Person
Der Gesamtvollstreckungsverwalter ist befugt, Vermögensteile einer juristischen Person aus der Gesamtvollstreckungsmasse freizugeben. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Grundstücke handelt, die mit Ansprüchen aus § 82SachenRBerG behaftet sind.