Freihändiger Verkauf eines belasteten Schuldnergrundstücks im vereinfachten Insolvenzverfahren
LG Hamburg, Beschluss vom 01.10.1999 - Aktenzeichen 321 T 85/99
DRsp Nr. 2003/16714
Freihändiger Verkauf eines belasteten Schuldnergrundstücks im vereinfachten Insolvenzverfahren
Die Berechtigung zum freihändigen Verkauf des belasteten Schuldnergrundstücks liegt im vereinfachten Insolvenzverfahren beim Grundpfandrechtsgläubiger, nicht beim Treuhänder.