LAG Köln - Beschluss vom 23.07.2014
2 Ta 206/14
Normen:
§ 16 UWG; § 134 InsO;
Fundstellen:
NZI 2014, 5
ZIP 2014, 1956
ZInsO 2014, 1964
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 30.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3209/13

Gerichtliche Zuständigkeit für Rückzahlungsansprüche aus nichtigen oder nicht erfüllten Arbeitsverträgen in der Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Köln, Beschluss vom 23.07.2014 - Aktenzeichen 2 Ta 206/14

DRsp Nr. 2014/13485

Gerichtliche Zuständigkeit für Rückzahlungsansprüche aus nichtigen oder nicht erfüllten Arbeitsverträgen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Rückzahlungsansprüche aus nichtigen oder nicht erfüllten Arbeitsverträgen sind im Falle der Insolvenz vor den Arbeitsgerichten zu klären.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde beider Parteien wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.04.2014, Aktenzeichen 2 Ca 3209/13 abgeändert und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt.

Die Kostenentscheidung ergeht im Hauptsacheverfahren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 16 UWG; § 134 InsO;

Gründe

I. Die Parteien streiten über einen Zahlungsanspruch nach Insolvenzanfechtung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 InsO.

Am 01.10.2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TXL B A GmbH eröffnet. Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte hat im Jahr 2010 in der Zeit vom 29.01. bis 30.06.2010 insgesamt 2.455,87 € von der Gemeinschuldnerin erhalten. Zwischen der Gemeinschuldnerin und dem Beklagten war ein Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von monatlich 40 Stunden und einem Arbeitsentgelt von 400,00 € brutto pro Monat mit Wirkung zum 01.01.2010 vereinbart worden.