Der Kläger ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 1.12.1999 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma _ bestellt worden. Er macht mit der vorliegenden Klage gegen die Beklagte restliche Vergütungsansprüche in Höhe von 34.266,- DM aus einem zwischen der Gemeinschuldnerin und der in Emden wohnhaften Beklagten am 26.7.1999 bestätigten Vertrag über die Lieferung und Aufstellung von 12 Fertiggaragen in _ geltend.
Der Kläger, der sich hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Bremen auf eine Kommentierung bei Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 58. Aufl., zu § 19 a ZPO berufen hat, hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 34.266 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. 9. 2000 (Rechtshängigkeit ) zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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