LG Bückeburg, vom 27.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 305/03
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht
OLG Celle, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 9 U 180/04
DRsp Nr. 2006/7640
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht
War die GmbH bereits bei Auftragserteilung überschuldet und bestand auch keine positive Fortführungsprognose, so haftet der Geschäftsführer für Schäden von Subunternehmern aus gleichwohl erteilten Aufträgen.