BAG - Urteil vom 06.09.2018
6 AZR 367/17
Normen:
GRC Art. 31 Abs. 2; Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Art. 7; Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 3; Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Art. 4; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; BUrlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 1 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; InsO § 22 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 1; InsO § 55 Abs. 2; InsO § 61; InsO § 108 Abs. 1 S. 1; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
AP InsO § 61 Nr. 5
AuR 2019, 138
BAGE 163, 271
BB 2019, 338
BB 2019, 65
DZWIR 2019, 115
EzA InsO § 61 Nr. 5
EzA-SD 2019, 4
MDR 2019, 766
NJW 2019, 619
NZA 2019, 172
NZI 2019, 109
NZI 2019, 130
ZIP 2019, 129
ZInsO 2019, 348
ZVI 2019, 65
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 10.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 650/16
ArbG Kassel, vom 13.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 32/15

Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung einer von ihm verursachten MasseverbindlichkeitAbgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und bereits für den Schuldner begründeten VerpflichtungenHaftung des Insolvenzverwalters aus einer unterlassenen Kündigung eines ArbeitsverhältnissesHaftung des Insolvenzverwalters für Urlaubsabgeltung als MasseverbindlichkeitKeine Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Verhängung einer Urlaubssperre durch den InsolvenzverwalterKeine Begründung einer Masseverbindlichkeit durch UrlaubsgewährungKonformität der deutschen Insolvenzgeldregelungen mit dem europäischen Recht

BAG, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 367/17

DRsp Nr. 2019/631

Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung einer von ihm verursachten Masseverbindlichkeit Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und bereits für den Schuldner begründeten Verpflichtungen Haftung des Insolvenzverwalters aus einer unterlassenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Haftung des Insolvenzverwalters für Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit Keine Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Verhängung einer Urlaubssperre durch den Insolvenzverwalter Keine Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Urlaubsgewährung Konformität der deutschen Insolvenzgeldregelungen mit dem europäischen Recht

Die Verhängung einer Urlaubssperre kann keine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 Satz 1 InsO für Urlaubsabgeltungsansprüche begründen. Orientierungssätze: 1. Nach § 61 Satz 1 InsO ist der Insolvenzverwalter einem Massegläubiger zum Schadenersatz verpflichtet, wenn eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden kann. Dies betrifft auch den sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter, der zur Begründung von Verbindlichkeiten berechtigt ist, die gemäß § 55 Abs. 2 InsO nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten gelten (Rn. 16).