LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.04.2017
7 Sa 650/16
Normen:
BUrlG § 7; BUrlG § 11; InsO § 61;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 13.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 32/15

Haftung des Insolvenzverwalters für aus der Insolvenzmasse nicht voll zu erfüllende MasseverbindlichkeitenHaftung für die Zahlung des Urlaubsgeldes von Arbeitnehmern bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit drei Monate nach der Urlaubserteilung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.04.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 650/16

DRsp Nr. 2017/13865

Haftung des Insolvenzverwalters für aus der Insolvenzmasse nicht voll zu erfüllende Masseverbindlichkeiten Haftung für die Zahlung des Urlaubsgeldes von Arbeitnehmern bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit drei Monate nach der Urlaubserteilung

1. Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine Masseverbindlichkeit, die dann aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden kann, so macht er sich grundsätzlich persönlich nach § 61 InsO schadensersatzpflichtig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn er bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Masse nicht zur Erfüllung ausreichen wird.2. Der IV ist berechtigt, zur Sicherung des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers nach erfolgter Kündigung diesen Urlaub zu erteilen, aber auch verpflichtet, dass Urlaubsentgelt zu zahlen.3. Dabei ist ein insolvenzspezifische Freistellungsrecht des IV ohne die Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsentgelt nicht anzuerkennen.4. Erfolgt die Anzeige der Masseunzulänglichkeit drei Monate nach der Urlaubserteilung durch den IV, so ist darin eine schadensersatzbegründende Pflichtverletzung des IV nicht zu sehen.