Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 9. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wert der Berufung: 77.932,51 €
I.
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