I.
Der Vollstreckungsgläubiger hat gegen die Vollstreckungsschuldnerin auf Grund des vollstreckbaren Vergleichs und des vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses aus dem Verfahren 7 O ........ des Landgerichts Gera einen Restzahlungsanspruch in Höhe von 10.122,71 DM nebst Zinsen. Dem lag ein Schadensersatzanspruch zu Grunde, den der Vollstreckungsgläubiger aus einem Kaufvertrag mit der Vollstreckungsschuldnerin als Gesellschafterin der Hotel S. GbR S. und ihrem Mitgesellschafter herleitete.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|