Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Oktober 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 548.207,59 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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