Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln,
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen
Dieses Urteil sowie das vorgenannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der klagende Insolvenzverwalter verlangt mit der Klage Rückgewähr von 116.000 € im Wege der Insolvenzanfechtung.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|