OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.08.2017
13 U 92/16
Normen:
InsO § 143;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 05.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 106/15

Insolvenzanfechtung des Unterlassens der Geltendmachung von monatlichen Raten aus Reallasten durch einen hochbetagten und erkrankten Erblasser im letzten Lebensjahr

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.08.2017 - Aktenzeichen 13 U 92/16

DRsp Nr. 2017/13412

Insolvenzanfechtung des Unterlassens der Geltendmachung von monatlichen Raten aus Reallasten durch einen hochbetagten und erkrankten Erblasser im letzten Lebensjahr

Zwar kann auch in einem Unterlassen eine insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung liegen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unterlassung auf eine Willensbestätigung beruht, somit in dem Bewusstsein erfolgt, dass die Untätigkeit irgendwelche Rechtsfolgen auslöst. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn es ein hochbetagter und erkrankter Erblasser davon absieht, in seinem letzten Lebensjahr monatliche Raten aus Reallasten gegenüber seinem Sohn in verjährungshemmender Weise geltend zu machen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Darmstadt vom 05.04.2016 - Az. 9 O 106/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.