OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.06.2017
4 U 96/16
Normen:
InsO § 133 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
ZInsO 2018, 2645
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 01.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 155/15

Insolvenzanfechtung einer auf eine noch abzuschließende Ratenzahlungsvereinbarung geleisteten Zahlung des Schuldners

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen 4 U 96/16

DRsp Nr. 2018/12437

Insolvenzanfechtung einer auf eine noch abzuschließende Ratenzahlungsvereinbarung geleisteten Zahlung des Schuldners

Für die Kenntnis des anderen Teils vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners spricht es, wenn eine erste Zahlung des Schuldners - inkongruent - im Blick auf eine erst noch abzuschließende Ratenzahlungsvereinbarung geleistet wird.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. Juli 2016 (Aktenzeichen 4 O 155/15) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1 a.F.;

Gründe:

I.