FG Düsseldorf - Urteil vom 22.01.2013
12 K 3560/12 AO
Normen:
AO § 37 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 1; BGB § 812;

Insolvenzanfechtung: Keine Rückforderung an die Insolvenzmasse erstatteter Beträge durch Verwaltungsakt - Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2013 - Aktenzeichen 12 K 3560/12 AO

DRsp Nr. 2013/3574

Insolvenzanfechtung: Keine Rückforderung an die Insolvenzmasse erstatteter Beträge durch Verwaltungsakt – Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO

Hat das Finanzamt in Befolgung einer – vermeintlich oder tatsächlich - sich aus § 143 Abs. 1 InsO (Insolvenzanfechtung) ergebenden, bürgerlich – rechtlichen Verpflichtung Steuerbeträge an die Insolvenzmasse erstattet, ist die Rückforderung dieser Beträge nicht durch Verwaltungsakt, sondern im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen. Die Erstattung von Vermögensverschiebungen außerhalb des Steuerrechtsverhältnisses kann nicht unter Hinweis auf § 37 Abs. 2 AO verlangt werden.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; InsO § 143 Abs. 1; BGB § 812;

Tatbestand: