LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.02.2016
6 Sa 412/14
Normen:
InsO § 130; InsO § 133 Abs. 1; InsO § 142;
Fundstellen:
NZI 2016, 7
ZInsO 2016, 1942
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 06.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 3477/13

Insolvenzanfechtung von LohnzahlungenUnbegründete Zahlungsklage des Insolvenzverwalters für Lohnzahlungen innerhalb der letzten drei Monate

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 412/14

DRsp Nr. 2016/9361

Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen Unbegründete Zahlungsklage des Insolvenzverwalters für Lohnzahlungen innerhalb der letzten drei Monate

1. Ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach Maßgabe des § 130 InsO (Kongruente Deckung) ist gemäß § 142 InsO (Bargeschäft) ausgeschlossen; danach ist eine Leistung der Schuldnerin (Arbeitgeberin), für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in ihr Vermögen gelangt, nur anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 (Vorsätzliche Benachteiligung) gegeben sind. 2. Ein Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO liegt vor, wenn die Schuldnerin aufgrund einer Vereinbarung mit dem Anfechtungsgegner im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat; ob Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind, ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. 3. Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen Leistungsaustausch, wie er für das Bargeschäft typisch ist.