ArbG Magdeburg, vom 06.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 3477/13
Insolvenzanfechtung von LohnzahlungenUnbegründete Zahlungsklage des Insolvenzverwalters für Lohnzahlungen innerhalb der letzten drei Monate
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 412/14
DRsp Nr. 2016/9361
Insolvenzanfechtung von LohnzahlungenUnbegründete Zahlungsklage des Insolvenzverwalters für Lohnzahlungen innerhalb der letzten drei Monate
1. Ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach Maßgabe des § 130InsO (Kongruente Deckung) ist gemäß § 142InsO (Bargeschäft) ausgeschlossen; danach ist eine Leistung der Schuldnerin (Arbeitgeberin), für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in ihr Vermögen gelangt, nur anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 (Vorsätzliche Benachteiligung) gegeben sind.2. Ein Bargeschäft im Sinne des § 142InsO liegt vor, wenn die Schuldnerin aufgrund einer Vereinbarung mit dem Anfechtungsgegner im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat; ob Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind, ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.3. Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen Leistungsaustausch, wie er für das Bargeschäft typisch ist.
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