ArbG Ludwigshafen, vom 06.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 184/14
Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher BenachteiligungUnbegründete Rückzahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen die als Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin bei fehlendem Nachweis einer Kenntnis tatsächlicher Umstände der drohenden Zahlungsunfähigkeit
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2014 - Aktenzeichen 1 Sa 501/14
DRsp Nr. 2015/1888
Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher BenachteiligungUnbegründete Rückzahlungsklage des Insolvenzverwalters gegen die als Verkäuferin beschäftigte Arbeitnehmerin bei fehlendem Nachweis einer Kenntnis tatsächlicher Umstände der drohenden Zahlungsunfähigkeit
1. Gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO setzt die vermutete Kenntnis von einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Insolvenzschuldners (Arbeitgeber) voraus, dass der andere Teil (Arbeitnehmerin) wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte; der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hinweisen, wozu es erforderlich und ausreichend ist, dass die Anfechtungsgegnerin die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die drohende Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt.
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