Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit - fruchtlose Pfändung - Nichtzahlung von Arbeitnehmeranteilen
OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2001 - Aktenzeichen 13 W 172/01
DRsp Nr. 2001/11239
Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit - fruchtlose Pfändung - Nichtzahlung von Arbeitnehmeranteilen
»Bei einem Insolvenzantrag eines Sozialversicherungsträgers kann zur Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit auch die Bescheinigung über eine mehr als sechs Monate zurückliegende fruchtlose Pfändung ausreichen, wenn weitere Indizien dargetan werden. Solche können in der Nichtbegleichung von zwei Monatsbeiträgen (Arbeitnehmeranteile) zur Sozialversicherung über einen längeren Zeitraum zu sehen sein.«