I. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Antragstellerin) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten für die bereits eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 21. Juni 2004 8 K 8272/03 betreffend die Einkommensteuerbescheide 1989 bis 1996.
Nach fristgerechter Begründung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des Amtsgerichts vom ... Dezember 2005 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Mit Entscheidung vom 27. September 2006 hat der Senat die Löschung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde in den Registern des Bundesfinanzhofs (BFH) beschlossen.
II. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unterbrochen (§ 155 der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- i.V.m. § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung -- ZPO --). Diese Verfahrensunterbrechung erfasst auch das PKH-Verfahren.
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