Die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des SchleswigHolsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 24. Juni 2015 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 12. April 2012 beantragten und am 14. Juni 2012 eröffneten Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 31. März 2012 verstorbenen S. (im Folgenden: Erblasser). Die Beklagte ist dessen Witwe.
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