Die Berufung des Klägers gegen das am 11.07.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als zurzeit unzulässig abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
A.
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