LAG Köln - Urteil vom 02.05.2005
2 (5) Sa 1607/04
Normen:
KSchG § 1 ; InsO § 113 ;
Fundstellen:
ZIP 2005, 1433
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 22.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1171/03

Kein Betriebsübergang bei Rekonstruktion eines vollständig stillgelegten Betriebes durch Erwerber der Betriebsmittel

LAG Köln, Urteil vom 02.05.2005 - Aktenzeichen 2 (5) Sa 1607/04

DRsp Nr. 2005/11571

Kein Betriebsübergang bei Rekonstruktion eines vollständig stillgelegten Betriebes durch Erwerber der Betriebsmittel

»Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.«

Normenkette:

KSchG § 1 ; InsO § 113 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung der Gemeinschuldnerin vom 17.03.2003, einer Kündigung des Insolvenzverwalters, des Beklagten zu 1) vom 17.04.2003, um die Frage ob das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und deshalb diese verpflichtet ist den Kläger zu beschäftigen, um Vergütungsansprüche für die Zeit ab Massearmut sowie über einen Wiedereinstellungsanspruch.