LAG Köln - Urteil vom 25.04.2005
2 Sa 874/04
Normen:
KSchG § 1 ; InsO § 113 ;
Fundstellen:
BB 2005, 2196
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 25.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1092/03

Kein Betriebsübergang bei Rekonstruktion eines vollständig stillgelegten Betriebes durch Erwerber der Betriebsmittel

LAG Köln, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 874/04

DRsp Nr. 2005/11574

Kein Betriebsübergang bei Rekonstruktion eines vollständig stillgelegten Betriebes durch Erwerber der Betriebsmittel

»Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch einen neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.«

Normenkette:

KSchG § 1 ; InsO § 113 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung der Gemeinschuldnerin vom 17.03.2003, einer Kündigung des Insolvenzverwalters, des Beklagten zu 1) vom 17.04.2003 sowie um die Frage ob das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und deshalb diese verpflichtet ist die Klägerin zu beschäftigen sowie über einen Wiedereinstellungsanspruch.