LAG Köln - Urteil vom 19.03.2007
2 Sa 1258/06
Normen:
InsO § 130 ; BGB § 313 § 779 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 17.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1449/06

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei unvollständiger Zahlung der Vergleichssumme infolge Insolvenz

LAG Köln, Urteil vom 19.03.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 1258/06

DRsp Nr. 2007/11709

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei unvollständiger Zahlung der Vergleichssumme infolge Insolvenz

»Die Erwartung, eine Vergleichssumme werde vollständig gezahlt, ist regelmäßig nicht Geschäftsgrundlage eines Abfindungsvergleichs. Soll der Vergleich nur rechtskräftig werden, wenn die Abfindungsforderung erfüllt ist, kann dies durch eine Bedingung abgesichert werden.«

Normenkette:

InsO § 130 ; BGB § 313 § 779 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der von dem Kläger mit Klageschrift vom 19.09.2002 eingeleitete Rechtsstreit über die Beschäftigung des Klägers mit Vergleich vom 06.05.2003 sein Ende gefunden hat.

Der am 23.07.1960 geborene Kläger stand bei der Firma G seit 1980 im Arbeitsverhältnis gegen eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt ca. 4.000,00 EUR. Er war als erster Schmied am 40 - Zentner - Hammer beschäftigt.