Die Parteien streiten darüber, ob der von dem Kläger mit Klageschrift vom 19.09.2002 eingeleitete Rechtsstreit über die Beschäftigung des Klägers mit Vergleich vom 06.05.2003 sein Ende gefunden hat.
Der am 23.07.1960 geborene Kläger stand bei der Firma G seit 1980 im Arbeitsverhältnis gegen eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt ca. 4.000,00 EUR. Er war als erster Schmied am 40 - Zentner - Hammer beschäftigt.
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