Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.05.2022 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.579,62 EUR zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem Kläger zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 auferlegt.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|