BFH - Beschluss vom 31.01.2012
I S 15/11
Normen:
FGO § 69 Abs. 4; InsO § 38; InsO § 87;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 989
ZIP 2012, 1099

Klagebefugnis eines Insolvenzschuldners bei Rüge der Zustellung von Steuerbescheiden unter Verletzung des § 87 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an ihn selber; Vorläufiger Rechtschutz gegen die Vollziehung eines Haftungsbescheids gegenüber einem Insolvenzschuldner

BFH, Beschluss vom 31.01.2012 - Aktenzeichen I S 15/11

DRsp Nr. 2012/7240

Klagebefugnis eines Insolvenzschuldners bei Rüge der Zustellung von Steuerbescheiden unter Verletzung des § 87 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an ihn selber; Vorläufiger Rechtschutz gegen die Vollziehung eines Haftungsbescheids gegenüber einem Insolvenzschuldner

1. NV: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen dürfen keine Steuerbescheide und auch keine Haftungsbescheide mehr gegen diesen ergehen. Das FA muss Steuerforderungen vielmehr nach den Regeln der Insolvenzordnung geltend machen. 2. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 80 Abs. 1 InsO einer Klage des Insolvenzschuldners entgegensteht, mit der er geltend macht, das FA habe rechtswidrig nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Haftungsbescheid gegen ihn erlassen. 3. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Warten auf das Ende eines strafrechtlichen Prozesses ein zureichender Grund i.S.d. § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO ist, über den Rechtsbehelf nicht zu entscheiden, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, die zu Grunde liegenden Bescheide seien nichtig.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 4; InsO § 38; InsO § 87;

Gründe

I.