SchlHOLG - Beschluss vom 16.11.2005
2 W 267/04
Normen:
WEG § 23 § 24 Abs. 3 ; ZPO § 240 ; BGB § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 66
NJW-RR 2006, 594
NZM 2006, 384
OLGReport-Schleswig 2006, 78
WuM 2006, 169
ZMR 2006, 315
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 23.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 243/04
AG Geesthacht, - Vorinstanzaktenzeichen 8 II 215/03

Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter - Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirkung der Verwalterinsolvenz

SchlHOLG, Beschluss vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 2 W 267/04

DRsp Nr. 2006/983

Kollusives Zusammenwirken eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter - Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Wirkung der Verwalterinsolvenz

»1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren in einer Wohnungseigentumssache wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters nicht unterbrochen. 2. Eine rechtswidrige Ausnutzung der Stimmenverhältnisse in der Wohnungseigentümerversammlung kann ausnahmsweise nach § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses führen, wenn ein begünstigter Wohnungseigentümer treuwidrig mit dem Verwalter zusammenwirkend in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer verfolgt.«

Normenkette:

WEG § 23 § 24 Abs. 3 ; ZPO § 240 ; BGB § 138 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.