OLG Köln - Urteil vom 31.05.2006
13 U 97/05
Normen:
KO § 137 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 877
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 696/03

Konkurs-Anderkonto als für die Masse eingerichtetes Sonderkonto

OLG Köln, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen 13 U 97/05

DRsp Nr. 2007/137

Konkurs-Anderkonto als für die Masse eingerichtetes Sonderkonto

»Die Bezeichnung als "Konkurs-Anderkonto" in Verbindung mit einem auf die Konkursmasse hinweisenden Zusatz spricht in typischer Weise für ein für die Masse eingerichtetes Sonderkonto, wie es gleichermaßen auch für solche Konkurs-/Insolvenzverwalter eingerichtet zu werden pflegt, die - anders als ein Rechtsanwalt - nicht zu dem Personenkreis zugelassener Anderkontoinhaber gehören.«

Normenkette:

KO § 137 ;

Gründe: