LG Köln, vom 26.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 696/03
Konkurs-Anderkonto als für die Masse eingerichtetes Sonderkonto
OLG Köln, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen 13 U 97/05
DRsp Nr. 2007/137
Konkurs-Anderkonto als für die Masse eingerichtetes Sonderkonto
»Die Bezeichnung als "Konkurs-Anderkonto" in Verbindung mit einem auf die Konkursmasse hinweisenden Zusatz spricht in typischer Weise für ein für die Masse eingerichtetes Sonderkonto, wie es gleichermaßen auch für solche Konkurs-/Insolvenzverwalter eingerichtet zu werden pflegt, die - anders als ein Rechtsanwalt - nicht zu dem Personenkreis zugelassener Anderkontoinhaber gehören.«
Normenkette:
KO § 137 ;
Gründe:
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