Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
BGH, Urteil vom 21.03.1988 - Aktenzeichen II ZR 194/87
DRsp Nr. 1992/2583
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
»Die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags und die Verantwortung für die Verletzung dieser Pflicht trifft auch denjenigen, der, ohne zum Geschäftsführer bestellt zu sein, die Geschäfte der GmbH tatsächlich wie ein Geschäftsführer oder Mitgeschäftsführer führt. Eine völlige Verdrängung der gesetzlichen Geschäftsführer ist nicht erforderlich.«