BFH - Urteil vom 08.09.2011
II R 54/10
Normen:
InsO § 35 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 236/09 570

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit

BFH, Urteil vom 08.09.2011 - Aktenzeichen II R 54/10

DRsp Nr. 2011/20384

Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit

Nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach § 35 Abs. 2 InsO durch den Insolvenzverwalter ist für die Beurteilung der Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit oder insolvenzfreie Verbindlichkeit ohne Bedeutung.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Mit Beschluss vom 15. September 2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S (Schuldnerin) eröffnet und der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zum Insolvenzverwalter bestellt.