Autor: Moersch |
Zur Kostensenkung ist schließlich auch die Anordnung von Kurzarbeit zu erwägen. Wegen des nach dem gesetzlichen Modell nur vorübergehenden Charakters wird Kurzarbeit allerdings kaum als Sanierungsmittel mit dauerhafter Wirkung oder als vorbereitende Maßnahme für ein Insolvenzverfahren betrachtet werden können. Denkbar ist sie als – quasi vorbeugende –Stabilisierungsmaßnahme (vgl. dazu Mückl/Götte, Kurzarbeitergeld als insolvenzgeeignetes Sanierungsinstrument?, NZI 2020,
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