Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 01. September 2011 bis 31. Oktober 2011.
Die 1955 geborene Klägerin, die Diplomfinanzwirtin ist, ist geschieden (Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15. Dezember 2000 –
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|