Der Senat beabsichtigt, die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 352 Abs. 1 InsO deklaratorisch festzustellen.
1. Aus dem in zwei Parallelverfahren (
2. Ausgehend von diesem Sachverhalt geht der Senat nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung davon aus, dass das hiesige Verfahren infolge der vom Bezirksgericht Zürich nach Art. 731b Abs. 1 Nr. 3 OR angeordneten "Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs" gemäß § 352 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 343 InsO unterbrochen ist.
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