Der Senat beabsichtigt, die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 352 Abs. 1 InsO deklaratorisch festzustellen.
1. Aus dem vom Prozessbevollmächtigten der Kläger mit Schriftsatz vom 28. Februar 2022 vorgelegten Auszug aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 23. Februar 2022 und aus der von der Rechtspflegerin eingeholten Auskunft aus dem Handelsamtsblatt ("Vorläufige Konkursanzeige S. Sw. AG in Liquidation") ergibt sich, dass die Beklagte durch (rechtskräftiges) Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 27. Januar 2022 gemäß Art. 731b Abs. 1 Nr. 3 Schweizer Obligationenrecht (nachfolgend: OR) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden ist.
2. Ausgehend von diesem Sachverhalt geht der Senat nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung davon aus, dass das hiesige Verfahren infolge der vom Bezirksgericht Zürich nach Art. 731b Abs. 1 Nr. 3 OR angeordneten "Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs" gemäß § 352 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 343 InsO unterbrochen ist.
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