SchlHOLG, vom 16.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 35/05
LG Flensburg, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 11/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung eines Grundstücks durch ein mit einem Bauspardarlehensvertrag gekoppelten Zwischendarlehensvertrag
BGH, Teilurteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen IX ZR 16/06
DRsp Nr. 2007/11499
Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung eines Grundstücks durch ein mit einem Bauspardarlehensvertrag gekoppelten Zwischendarlehensvertrag
»a) Für die Frage, ob eine Rechtshandlung zu einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung geführt hat, ist der Zeitpunkt der Berufungsverhandlung jedenfalls insofern maßgeblich, als Vorgänge zu bewerten sind, die sich erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zugetragen haben.b) Wird ein Zwischendarlehensvertrag mit einem Bauspardarlehensvertrag in der Weise miteinander kombiniert, dass die Sparleistungen nur der Tilgung der Darlehensrückzahlungsforderung dienen können, ist bei der Frage, in welcher Höhe das die Darlehensrückzahlungsforderung sichernde Grundpfandrecht valutiert, das Sparguthaben zu berücksichtigen.c) Die wertausschöpfende Belastung eines von dem Schuldner auf einen Dritten übertragenen Grundstücks wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner sich gegenüber dem Dritten verpflichtet hat, die grundbuchlich besicherten Darlehen weiter zurückzuführen. Die Tilgungsleistungen des Schuldners können jedoch eine weitere unentgeltliche, mittelbare Zuwendung darstellen, die selbst wieder der Anfechtung unterliegt.
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