LG Mönchengladbach, vom 10.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 270/03
AG Mönchengladbach, vom 09.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 19 K 67/00
Nachschieben von Gründen bei der Versagung der Restschuldbefreiung
BGH, Beschluß vom 25.10.2007 - Aktenzeichen IX ZB 187/03
DRsp Nr. 2007/21299
Nachschieben von Gründen bei der Versagung der Restschuldbefreiung
»Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen, selbst wenn diese erst nach dem Schlusstermin bekannt geworden sind.«