Die A.-Nord GmbH, im folgenden Gemeinschuldnerin, unterhielt einen Maschinenbaubetrieb und beschäftigte zuletzt 35 Arbeitnehmer. Bei ihr war der 47jährige Kläger, der Schwerbehinderter ist, seit dem 16. September 1987 als Konstrukteur zu einem Monatsgehalt von 4.300,-- DM beschäftigt.
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