Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.)
Die Beteiligten zu 1) und 2) sind als Miteigentümer zu 1/2 in dem o.a. Grundbuch eingetragen. Am 12.11.2010 ist auf dem Miteigentumsanteil des Beteiligten zu 1) auf Ersuchen des Insolvenzgerichts ein Insolvenzvermerk eingetragen worden. Im Oktober 2011 hat das Insolvenzgericht um Löschung des Vermerks ersucht. Die Löschung erfolgte am 10.10.2011.
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