FG Köln - Urteil vom 25.06.2019
1 K 2623/15
Normen:
InsO § 254b; InsO § 254;
Fundstellen:
ZIP 2020, 828
ZInsO 2020, 1258

Nichtigkeit eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Nachgang zu einem nach Genehmigung eines Insolvenzplans beendeten Insolvenzverfahren; Keine Berechtigung zum Bescheiderlass aufgrund der Präklusionswirkung der im Insolvenzplan festgelegten und vom Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigten Ausschlussfrist für Nachzügler; Rechtswirksamkeit der Präklusionsklausel

FG Köln, Urteil vom 25.06.2019 - Aktenzeichen 1 K 2623/15

DRsp Nr. 2020/4255

Nichtigkeit eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Nachgang zu einem nach Genehmigung eines Insolvenzplans beendeten Insolvenzverfahren; Keine Berechtigung zum Bescheiderlass aufgrund der Präklusionswirkung der im Insolvenzplan festgelegten und vom Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigten Ausschlussfrist für Nachzügler; Rechtswirksamkeit der Präklusionsklausel

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass der Haftungs- und Nachforderungsbescheid vom 01.10.2014 über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.08.2015 nichtig ist.2.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 254b; InsO § 254;

Tatbestand