Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg vom 15. Januar 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Am 18. Februar 1999 stellte der Schuldner den Antrag, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen und ihm Restschuldbefreiung zu gewähren. Das Insolvenzgericht eröffnete durch Beschluss vom 4. März 1999 das Insolvenzverfahren und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Das Insolvenzverfahren dauert noch an.
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