Mit der am 4. Dezember 2001 beim Beschwerdegericht per Telefax eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde, die der Schuldner in einem am 10. Dezember 2001 ebenfalls per Telefax beim Beschwerdegericht eingegangenen Schriftsatz begründet hat, wendet sich der Schuldner gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Insolvenzgericht.
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