OLG Celle - Beschluss vom 17.12.2001
2 W 133/01
Normen:
InsO § 7 § 99 ;
Fundstellen:
InVo 2002, 180
KTS 2002, 294
OLGReport-Celle 2002, 115
ZIP 2002, 578
ZInsO 2002, 131
ZVI 2002, 23
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 380/01
AG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 14 IK 70/00

OLG Celle - Beschluss vom 17.12.2001 (2 W 133/01) - DRsp Nr. 2002/40

OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2001 - Aktenzeichen 2 W 133/01

DRsp Nr. 2002/40

»In der Rechtsprechung des Senats ist abschließend geklärt, dass die Anordnung einer Postsperre im Insolvenzverfahren nach § 99 InsO dann erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Postsperre konkret dargelegt sind und eine Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen der Gläubiger stattgefunden hat.«

Normenkette:

InsO § 7 § 99 ;

Gründe:

Mit der am 4. Dezember 2001 beim Beschwerdegericht per Telefax eingelegten sofortigen weiteren Beschwerde, die der Schuldner in einem am 10. Dezember 2001 ebenfalls per Telefax beim Beschwerdegericht eingegangenen Schriftsatz begründet hat, wendet sich der Schuldner gegen die Anordnung einer Postsperre durch das Insolvenzgericht.