Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Der allein geltend gemachte Berufungszulassungsgrund des §
Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 InsO durch inzwischen wirksam gewordenen Beschluss des AG ist das auf eine Unterbrechung des Verwaltungsrechtsstreits nach §
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