Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die monatliche Betriebsrente des Klägers nach §
Der Kläger war vom 1. April 1957 bis zum 30. November 2000 bei der D AG als Angestellter beschäftigt. Er bezieht seit dem 1. Dezember 2000 eine Betriebsrente, die bei Rentenbeginn - umgerechnet - 3.034,00 Euro monatlich betrug. Die D AG, die die Anpassungsprüfungen zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres gebündelt durchführte, passte die Betriebsrente des Klägers letztmalig zum 1. Januar 2007 auf 3.350,00 Euro monatlich an. Zum Anpassungsstichtag 1. Januar 2009 hob sie die Betriebsrenten ihrer ehemaligen Mitarbeiter um 7,28 % an.
Die D AG wurde aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 27. März 2009 am 11. Mai 2009 auf die Beklagte verschmolzen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|