Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 16. Oktober 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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