Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 27. Februar 2017 aufgehoben. Zudem wird der Beschluss des Amtsgerichts - Vollstreckungsgericht - Schöneberg vom 2. Januar 2017 aufgehoben, soweit er über die Aufhebung der mit Beschluss vom 15. November 2016 angeordneten einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung hinausgeht.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|