Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu 1 werden die Beschlüsse der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 25. Mai 2011 und des Amtsgerichts Bochum vom 14. März 2011 aufgehoben, soweit der Antrag auf Wahl eines neuen Insolvenzverwalters betroffen ist.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.
Von den Gerichtskosten tragen die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 jeweils die Hälfte. Ihre eigenen notwendigen Auslagen tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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