I.
Über das Vermögen des Schuldner K.-D. N., Mitbetreibers des Feriendorfes G., wurde am 29.06.1998 (Amtsgericht Neubrandenburg - N 468/97) das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet. Der zum Verwalter bestimmte Beklagte wurde auf seinen Antrag hin am 03.01.2002 aus diesem Amt entlassen. Wegen Schädigung der Gesamtvollstreckungsmasse nimmt der zu seinem Nachfolger bestellte Kläger ihn in Regress. Der Rechtsstreit betrifft vier Komplexe:
1. Schadensersatz in Höhe von 1.000.000,00 [euro ] wegen Masseschmälerung durch Verkauf des Immobilienvermögens unter Wert,
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