OLG Stuttgart - Beschluss vom 30.05.2000
2 W 1/00
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
ZInsO 2000, 671

Prüfung der Erfolgsaussichten des Gesamtvollstreckungsverwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2000 - Aktenzeichen 2 W 1/00

DRsp Nr. 2005/3632

Prüfung der Erfolgsaussichten des Gesamtvollstreckungsverwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH

Nimmt der Gesamtvollstreckungsverwalter die Geschäftsführer einer GmbH gem. § 43 Abs. 2 GmbHG wegen Verletzungen der ihnen gegenüber der Gesellschaft obliegenden Pflichten in Anspruch, so hat er den von ihm behaupteten Schaden darzulegen und zu beweisen. Macht er geltend, Geschäftsvorfälle seien nicht mehr aufklärbar, so hat er dies für jede geltend gemachte Einzelposition schlüssig vorzutragen.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen
ZInsO 2000, 671