Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 5. Oktober 2009 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert wird auf 12.733,98 € festgesetzt.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|