Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung.
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