LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.10.2015
2 Sa 535/15
Normen:
InsO § 35 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 16.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 396/14

Rechtsfolgen der Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.10.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 535/15

DRsp Nr. 2016/12080

Rechtsfolgen der Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter

Übt der Insolvenzschuldner eine selbstständige Tätigkeit aus und gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen aus dieser Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO frei, dann werden die der selbstständigen Tätigkeit dienenden Vertragsverhältnisse von der Masse auf die Person des Insolvenzschuldners umgeleitet; auf eine Zustimmung oder einen auf Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit gerichteten Willen kommt es nicht an.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 16. März 2015 - Aktenzeichen 7 Ca 396/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

InsO § 35 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Fortbestand und spätere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Vergütungsansprüche sowie einen Zeugnisanspruch; in diesem Zusammenhang stellt sich grundlegend die Frage, ob durch die Freigabe nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für das Arbeitsverhältnis der Klägerin an den Insolvenzschuldner zurückgefallen und der beklagte Insolvenzverwalter für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis danach nicht mehr passiv legitimiert ist.

1. 2. 3. 4.